Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Strandchalet ZeeLux Renesse“
Vermieter:
Adrian Baja, Birker Str. 2F, 53797 Lohmar
1. Buchungsbestätigung / Mietvertrag
Die Buchung für das Chalet ist rechtskräftig mit Leistung der Anzahlung oder der Kaution und Erhalt der Buchungsbestätigung. Mit der Überweisung der Anzahlung oder der Kaution oder bei kurzfristigen Buchungen der Gesamtmietsumme, erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.
2. Zahlung
Der aktuelle Preis ist bei Buchungsbestätigung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis (inkl. Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Internet), zzgl. Endreinigung. Der Preis für die Endreinigung beträgt 85,00 €. Die an den Park zu entrichtende Touristengebühr von 5,50 € pro Nacht und Person ab zwei Jahren ist zusätzlich direkt an der Rezeption zu entrichten bzw. per Überweisung vorab an den Park und ist nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zu leisten. Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € erhoben. Diese ist zusammen mit dem Restbetrag des Mietpreises zu zahlen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der gebuchten Reise zurücküberwiesen. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei Buchungen mit weniger als 45 Tagen zum Anreisedatum wird die Gesamtmiete innerhalb von 7 Tagen fällig.
Wird der vereinbarte Reisepreis nicht fristgerecht gezahlt, behält sich der Vermieter die Aufhebung der Mietvereinbarung vor. In diesem Fall greift der unter Punkt „3 Reiserücktritt“ hinterlegte Ersatzanspruch.
3. Reiserücktritt
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/ -Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.
Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt:
- Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtmietpreises
- Stornierung ab 89. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 40% des Gesamtmietpreises
- Stornierung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 90% des Gesamtmietpreises
Der Ersatzanspruch bleibt als Aufwandsentschädigung bestehen, auch wenn die betroffene Zeit durch den Vermieter weitervermietet wird. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Dies gilt auch für das nicht erlaubte Laden von Elektrofahrzeugen aus dem Stromkreislauf des Chalets.
4. An- und Abreise
Es sind ausschließlich die in diesen AGB hinterlegten An- und Abreisezeiten gültig. Am Anreisetag steht das Chalet ab 15:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist das Chalet bis 10:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zurückzugeben. Für die Dauer des Aufenthaltes wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € berechnet. Diese wird nach Ende des Aufenthaltes selbstverständlich kurzfristig (innerhalb von 7 Tagen) zurückerstattet, sofern keine aufrechenbaren Ersatzansprüche des Vermieters bestehen. Positionen, die u.a. in Abzug gebracht werden können, sind unter Punkt 5 gelistet. Bei Abreise verpflichtet sich der Mieter, das Chalet ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:
die Auflagen für die Gartenmöbel müssen bitte wieder in das Gartenhaus bzw. die Auflagenbox
sämtliche Türen und auch Fenster müssen verschlossen sein (Chalet und Gartenhaus)
alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden
das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden
die Küchenablage muss frei geräumt sein. Die Küchenschränke und der Kühlschrank müssen von innen gesäubert sein
sollten Sie die Mikrowelle oder das Kochfeld benutzt worden sein, so sind diese zu reinigen und sauber zu hinterlassen
die Mülleimer müssen entleert werden, Müllbeutel bitte entsorgen
die Spülmaschine muss ausgeräumt werden
Kopfkissen und Bettdecken in den Schlafräumen müssen zusammengelegt werden
das Chalet muss besenrein verlassen werden
der Grill muss gereinigt werden
die Heißluftfritteuse muss gereinigt werden
Die oben genannten Tätigkeiten werden nicht durch den Reinigungsdienst durchgeführt und sind daher durch den Mieter zu leisten.
Eine eventuelle Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann eine Nachforderung der Kosten für zusätzliche Reinigung, Entsorgung etc. nach sich ziehen. Der Aufwand für Dokumentation, Kommunikation und Abwicklung wird dem Mieter mit den dabei entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch 50,00 € in Rechnung gestellt und -soweit abgedeckt- von der Kaution einbehalten.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei derHausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
6. Mietobjekt
Die zur Verfügung gestellten Bilder werden unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls ersichtlich und beschrieben, Abweichungen in Details hiervon sind jederzeit möglich.
Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Chalets und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Für verlorengegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 100,00 €. Es gilt das Verursacherprinzip.
Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen oder Pavillondächer, die einzufahren, bzw. abzunehmen sind oder Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der Reglements des Parks etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Übernachtungspreises, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Übernachtungspreis bleibt bei dem Vermieter.
7. Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Park angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl der Park als auch der Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
Es ist nicht gestattet, Elektro-Pkw über den Stromkreislauf des Chalets aufzuladen. Für diesen Zweck stellt Camping & Beachresort Julianahoeve Ladestationen zur Verfügung, die genutzt werden können.
8. Fahrräder und Bollerwagen
Den Gästen des Ferienhauses werden Fahrräder und Bollerwagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder oder Bollerwagen entstehen. Dies gilt insbesondere für Unfälle, Stürze, Verletzungen oder Schäden an Kleidung, Gepäck oder sonstigen Gegenständen.
Die Gäste sind selbst dafür verantwortlich, vor jeder Nutzung den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand der Fahrräder und Bollerwagen zu überprüfen. Eine Nutzung erfolgt nur, wenn keine erkennbaren Mängel vorliegen. Die geltenden Verkehrsregeln sind jederzeit einzuhalten.
Beschädigungen oder Defekte an Fahrrädern oder Bollerwagen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Entstandene Schäden sind entweder eigenständig fachgerecht zu reparieren oder die hierfür entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern der Schaden durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Missachtung der Sorgfaltspflichten verursacht wurde.
Für Diebstahl oder Verlust während der Nutzungsdauer übernimmt der Vermieter ebenfalls keine Haftung.
Der Bollerwagen, welcher Ihnen zur Verfügung gestellt wird, ist ausdrücklich nicht für den Personentransport vorgesehen.
Mit der Nutzung der bereitgestellten Fahrräder und Bollerwagen erkennen die Gäste diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund -nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In -oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens.
10. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern.
Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, so ist der Gerichtsstand Siegburg, Deutschland.
11. Zutritt
Bei eventuellen Störungen, bspw. an den Versorgungszugängen oder der Technik, erklärt sich der Mieter einverstanden, der vom Vermieter beauftragten Fachfirma Zutritt zum Objekt zu gewähren, damit die Störung professionell behoben werden kann.
12. Links auf andere Internetseiten
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13. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Stand März 2026