Infos & Regeln

Nutzungsbedingungen für unser Chalet

  • An- und Abreise

    Am Anreisetag steht das Chalet ab 15:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Chalet bis 10:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zurückzugeben. Bei Abreise verpflichtet sich der Mieter, das Chalet ordentlich zu verlassen. Für weitere Informationen siehe Punkt 4 in unseren AGB.

  • Laden von E-Autos

    Es ist nicht gestattet, Elektro-Autos über den Stromkreislauf des Chalets aufzuladen, da erhöhte Brandgefahr besteht. Für diesen Zweck stellt Camping & Beachresort Julianahoeve Ladestationen zur Verfügung, die genutzt werden können. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann rechtliche Konsequenzen sowie ein Platzverbot zur Folge haben.

  • Aufenthalt

    Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Park angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl der Park als auch der Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

    Alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren sind vom Campingplatz nicht zugelassen.

    Das Rauchen innerhalb des Chalets ist nicht gestattet. Es gibt einen großzügigen Außenbereich auf dem geraucht werden darf.

  • Haustiere

    Haustiere sind auf dem Camping Julianahoeve leider nicht erlaubt und somit ist es ebenso nicht gestattet jegliche Art von Haustieren mit in unser Chalet zu bringen.

  • Pflichten des Mieters

    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen.

    Eine ausführlichere Auflistung findet ihr unseren AGB.

  • Nutzung Fahrräder & Bollerwagen

    Die Nutzung der bereitgestellten Fahrräder und Bollerwagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden.

    Bitte prüfen Sie den Zustand der Fahrzeuge vor jeder Nutzung. Beschädigungen oder Defekte sind unverzüglich zu melden und vom Gast entweder selbst zu reparieren oder die entstehenden Kosten zu ersetzen.

    Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

    Eine ausführlichere Erläuterung zur Nutzung findest du in unseren AGB.